Der Ministerrat hat gestern nicht nur die Einführung von Studiengebühren
(ÖS 5.000.- pro Semester) beschlossen, sondern auch in anderen Bereichen zum
sozialen Kahlschlag angesetzt. Sollten die angekündigten Maßnahmen so ohne
größeren Widerstand umsetzbar sein, droht nicht nur die absolute Verarmung von
Studierenden, sondern auch von BezieherInnen von Unfallrenten,
Arbeitslosen, Frauen und Pensionisten mit zu versorgenden Kindern.
Umso wichtiger ist es nicht nur heute um 11.00h vor der Uni Wien gegen die
Studiengebühren und um 12.00h or dem Justizpalast gegen Minister Böhmdorfer
zu demonstrieren, sondern auch die Donnerstagsdemos wieder verstärkt zu
besuchen und neue und effizientere Formen konkreten Widerstands umzusetzen.
Der Beschluß der Bundesregierung, der Mehreinnahmen von 7,68 Mrd Schilling
und Mehrausgaben von 2 Mrd. Schillingen bringen soll, also Einsparungen von
5,68 Mrd. Schilling im Sozialbereich bedeutet im Wortlaut:

                     "Als erster Schritt zur Hebung der
                     Treffsicherheit des Sozialsystems werden die
                     folgenden konkreten Maßnahmen gesetzt:

                     1. Die beitragsfreie Mitversicherung für Partner
                     mit Kindern bleibt. Für Partner ohne Kinder wird
                     eine begünstigte Mitversicherung in der Höhe
                     des jeweiligen Dienstnehmerbeitrages zur
                     Krankenversicherung angeboten (äquivalente
                     Regelungen für Selbstständige und Bauern) -

                     2. Gleichstellung der Unfallrenten in steuerlicher
                     Hinsicht mit der Invaliditätspension. Die Hälfte
                     dieses Betrages wird für eine Offensive zur
                     Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für
                     Behinderte verwendet (Behindertenmilliarde) Die
                     Sozialministerin und der Arbeitsminister werden
                     im Rahmen eines Round Table mit
                     Behindertenvertretern und Sozialpartnern über
                     Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von
                     Behinderten im Arbeitsmarkt beraten. Dabei
                     sollen Startjobs für behinderte Schulabgänger
                     einen Schwerpunkt darstellen.

                     Um die hohe Treffsicherheit des Pflegegeldes
                     auch weiter zu gewährleisten, soll die
                     Qualitätssicherung intensiviert werden (z.B.
                     durch Prüfung der Einführung eines
                     Pflegevertrages) sowie die bessere
                     sozialrechtliche Absicherung von pflegenden
                     Angehörigen angestrebt werden.

                     3. Vereinheitlichung der Kinderzuschüsse für
                     Pensionisten und Familienzuschläge in der
                     Arbeitslosenversicherung auf 400 S bei
                     gleichzeitiger Deckelung der Nettoersatzrate auf
                     75 Prozent des Arbeitseinkommens. Wegfall der
                     Anrechnung des Partnereinkommens.
                     Abfederungsmaßnahmen für Armutsbedrohte
                     sind zu berücksichtigen.

                     4. Krankenversicherungsbeitragspflicht bis zur
                     Höchstbeitragsgrundlage für Zusatzpensionen
                     aus rechnungshofgeprüften Institutionen.

                     5. Wartezeiten bei Leistungen nach dem
                     Arbeitslosenversicherungsgesetz: Derzeit
                     besteht eine Wartefrist von 4 Wochen, wenn
                     der Dienstnehmer das Dienstverhältnis von sich
                     aus gelöst hat. In Hinkunft soll auch die
                     einvernehmliche Lösung und die Beendigung
                     durch Zeitablauf einbezogen werden. Bei
                     Dienstgeber-Kündigung erhält der Arbeitslose
                     weiterhin sofort die Leistungen der
                     Arbeitslosenversicherung.

                     6. Qualitäts- und Leistungsoffensive für
                     Universitäten durch Bereitstellung einer
                     Universitätsmilliarde und Einführung eines
                     Studienbeitrags: Ab dem Wintersemester 2001
                     sollen Studienbeiträge in der Höhe von ATS
                     5.000 pro Semester und Student eingehoben
                     werden. Begleitmaßnahmen: * Ausweitung der
                     Stipendien zur Sicherung der sozialen
                     Gerechtigkeit * Einführung eines begünstigten
                     Darlehenssystems, durch welches die Beiträge
                     vorfinanziert und später zurückgezahlt werden
                     können * Ausbau der Leistungsstipendien *
                     Familienbeihilfen für Studierende bleiben
                     erhalten

                     Aus diesen Beiträgen wird den Universitäten
                     eine Bildungs-Milliarde für
                     Schwerpunktinvestitionen zur Verfügung
                     gestellt. (APA)

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