"Als erster Schritt zur Hebung der
Treffsicherheit des Sozialsystems werden die
folgenden konkreten Maßnahmen gesetzt:
1. Die beitragsfreie Mitversicherung für Partner
mit Kindern bleibt. Für Partner ohne Kinder wird
eine begünstigte Mitversicherung in der Höhe
des jeweiligen Dienstnehmerbeitrages zur
Krankenversicherung angeboten (äquivalente
Regelungen für Selbstständige und Bauern) -
2. Gleichstellung der Unfallrenten in steuerlicher
Hinsicht mit der Invaliditätspension. Die Hälfte
dieses Betrages wird für eine Offensive zur
Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für
Behinderte verwendet (Behindertenmilliarde) Die
Sozialministerin und der Arbeitsminister werden
im Rahmen eines Round Table mit
Behindertenvertretern und Sozialpartnern über
Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von
Behinderten im Arbeitsmarkt beraten. Dabei
sollen Startjobs für behinderte Schulabgänger
einen Schwerpunkt darstellen.
Um die hohe Treffsicherheit des Pflegegeldes
auch weiter zu gewährleisten, soll die
Qualitätssicherung intensiviert werden (z.B.
durch Prüfung der Einführung eines
Pflegevertrages) sowie die bessere
sozialrechtliche Absicherung von pflegenden
Angehörigen angestrebt werden.
3. Vereinheitlichung der Kinderzuschüsse für
Pensionisten und Familienzuschläge in der
Arbeitslosenversicherung auf 400 S bei
gleichzeitiger Deckelung der Nettoersatzrate auf
75 Prozent des Arbeitseinkommens. Wegfall der
Anrechnung des Partnereinkommens.
Abfederungsmaßnahmen für Armutsbedrohte
sind zu berücksichtigen.
4. Krankenversicherungsbeitragspflicht bis zur
Höchstbeitragsgrundlage für Zusatzpensionen
aus rechnungshofgeprüften Institutionen.
5. Wartezeiten bei Leistungen nach dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz: Derzeit
besteht eine Wartefrist von 4 Wochen, wenn
der Dienstnehmer das Dienstverhältnis von sich
aus gelöst hat. In Hinkunft soll auch die
einvernehmliche Lösung und die Beendigung
durch Zeitablauf einbezogen werden. Bei
Dienstgeber-Kündigung erhält der Arbeitslose
weiterhin sofort die Leistungen der
Arbeitslosenversicherung.
6. Qualitäts- und Leistungsoffensive für
Universitäten durch Bereitstellung einer
Universitätsmilliarde und Einführung eines
Studienbeitrags: Ab dem Wintersemester 2001
sollen Studienbeiträge in der Höhe von ATS
5.000 pro Semester und Student eingehoben
werden. Begleitmaßnahmen: * Ausweitung der
Stipendien zur Sicherung der sozialen
Gerechtigkeit * Einführung eines begünstigten
Darlehenssystems, durch welches die Beiträge
vorfinanziert und später zurückgezahlt werden
können * Ausbau der Leistungsstipendien *
Familienbeihilfen für Studierende bleiben
erhalten
Aus diesen Beiträgen wird den Universitäten
eine Bildungs-Milliarde für
Schwerpunktinvestitionen zur Verfügung
gestellt. (APA)
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