NS-Arzt Gross fühlt sich gekränkt, klagt den ORF und fordert Entschädigung
Der frühere NS-Arzt Heinrich Gross klagt den ORF wegen Verletzung der Unschuldsvermutung.
Der ORF hatte in einer Sendung einen seiner "Patienten" zu Wort kommen lassen,
der erzählte, wie er von Gross misshandelt wurde. Im Rahmen dieser Sendung fiel
der Satz "der Spiegelgrund (in diesem Krankenhaus arbeitete Gross, Anm.) gilt
als Synonym für die systematische Tötung von schwer erziehbaren Kindern".
Nun argumentiert die Kanzlei Lehner, die Gross vertritt, der "Medienempfänger"
schließe daraus, dass am Spiegelgrund Euthanasie betrieben worden sei und Gross
die Tötung von Kindern "miterlebt" habe. Gross könnte damit also - vor jedem
Prozess - als schuldig "des ihm angelasteten Verbrechens der Euthanasie, also
des Mordes" gelten. Die Klage laute auf "Entschädigung" wegen "erlittener Kränkung".
Durch Aussagen in Sendungen sei a priori der Eindruck von Schuld entstanden.
Wie aus der Kanzlei Nikolaus Lehner weiter zu erfahren war, gebe es eine Reihe
von Verfahren, bei denen es um Verletzung der Unschuldsvermutung gehe. Man wolle
allgemein präventiv wirken.(!!!) Unschuldsvermutung gilt in Österreich wohl
nur für Nazi-Verbrecher, nicht jedoch für die Opfer der rassistischen Drogenrazien...
Der Mordprozess gegen Gross war heuer im Frühjahr wegen sog. "Verhandlungsunfähigkeit"
des Arztes geplatzt. Die ihm attestierte Verhandlungsunfähigkeit erwies sich
bald als irrwitzig als Gross in Fernsehauftritten und während einer Pressekonferenz
gleich nach der ersten Verhandlung durchaus ansprechbar und gesund wirkte. Ein
Schweizer Gutachten hat dann im Juni bestätigt, dass er verhandlungsUNfähig
sei.
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